Ein Ferienhausinhaber hatte in seinen AGB eine StornogebĂĽhr von 80% wenn eine Stornierung 30. Tage vor dem Mietbeginn erfolgt.
Das Amtsgericht Hechingen (AKtz. 6 C 232/00) sah dies als zulässig an. Auch gegen die Höhe hatte das Amtsgericht keinerlei Einwände.
Hier war eine besonders große Wohnung angeboten und besonders Gruppen und größere Familien buchen selbet so spät das Ersatz gefunden werden kann. Anders als bei Pauschalreisen die als "Last Minute" auch kurzfristig verkauft werden können.